I Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns geschlossenen Vertrages. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart zu werden braucht.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Verkaufsbedingungen oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
II Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit - stets
freibleibend. Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, so gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
III Versand, Lieferung
Die Ware reist stets unversichert und in jedem Falle auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen; die daraus entstehenden Kosten gehen allein zulasten des Käufers.
IV Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Erhaltung
der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Jedoch ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
V Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten
Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Das Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Ware steht uns zu. Erfolgt keine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, so kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Ersatz der Aufwendungen, die der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hat, es sei denn, dass für die von uns gelieferte Ware ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und - beschränkungen
gelten nicht in den Fällen, in denen ein Grund für eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
VI Zahlung
Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab
Lieferungserhalt ausgeglichen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Der Nachweis eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr geben ist, insbesondere
bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprozess stattfindet oder
Zahlungsstockungen oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben.
Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
VII Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer verpflichtet, uns über Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter in unsere Waren und unsere Sicherheiten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder mit uns nicht gehörenden Gegenständen zu
vermischen. Eine Verarbeitung der Ware wird jedoch stets für uns vorgenommen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der oder den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen in den neuen Gegenstand eingearbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der oder den neuen
Sachen im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den mit diesen
vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer uns hiermit anteiliges Miteigentum an der oder den neuen Sachen und verwahrt diese für uns. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer für die gelieferten Waren ab, welche ihm aus der Weiterveräußerung unseres Eigentums oder Miteigentums gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Weiterverarbeitung oder Vermischung weiterveräußert wird. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer solange berechtigt, wie er nicht in Zahlungsverzug geraten ist oder die Voraussetzungen nach Nr. VI Abs. 2 dieser Verkaufsbedingungen vorliegen. Erlischt die Einziehungsbefugnis des Käufers, so ist er verpflichtet, uns über den Schuldner und die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden auszuhändigen. Wir sind verpflichtet, die auf uns übergegangenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Forderungen und der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen oder Sicherheiten liegt bei uns.
VIII Kontokorrent Zur Abwicklung von Forderungen und Zahlungen in beiden Richtungen wird ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB vereinbart. Die Kontokorrentperiode läuft jeweils bis zur Mitteilung eines Saldos, sei es in Form einer Saldobenachrichtigung, eines Kontoauszuges oder eines Saldoanerkenntnisses. Wird dem Käufer vom Verkäufer der Kontensaldo mitgeteilt, so gilt dieser Saldo als vom Käufer anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
IX Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten solche, die dem in der unwirksamen Bedingung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommen.
X Gerichtsstand
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung ist der Firmensitz des Verkäufers.
Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz des Verkäufers.
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